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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Aimeos GmbH, Rennbahnstr 32, 22111 Hamburg, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr Norbert Sendetzky (im Folgenden: Aimeos GmbH genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist deutsch. Kunden sind ausschließlich Unternehmer i.S.v. § 14 BGB.

c) Vertragsschluss bei Individualbeauftragung

Der Vertragsschluss für individuelle Konzeptlösungen findet nicht über das Internet statt, sondern individuell durch Angebot und Annahme (z.B. per E-Mail). Eine Speicherung des Vertragstextes findet nicht statt, da sich der Vertragsinhalt jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung ergibt.

d) Vertragsschluss bei Wartung und Erweiterungen

Bei der Beauftragung von Wartungen/Bestellung von Erweiterungen über diese Internetseite besteht der Bestellvorgang aus insgesamt vier Schritten. Im ersten Schritt wählt der Kunde die gewünschte Wartungsleistung/Erweiterung aus. Im zweiten Schritt gibt er seine Daten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein. Im dritten Schritt wählt er die Zahlungsmethode aus. Im vierten Schritt hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, gewünschte Wartungsleistung/Erweiterung) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor er seine Beauftragung durch Klicken auf den Button "Jetzt kaufen" bestätigt. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die Aimeos GmbH wird den Zugang der Beauftragung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Beauftragung dar. Die Aimeos GmbH ist berechtigt, das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Beauftragung durch Zusenden der Rechnung verbindlich anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen der Aimeos GmbH und dem Kunden zustande. Die Daten des Kunden werden im automatisch am Ende der Bestellung gespeichert. Darüber hinaus kann der Kunde die wesentlichen Vertragsbestandteile in seinen Account jederzeit einsehen. Der Vertragstext wird von der Aimeos GmbH gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail) zugeschickt.

e) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen

Die Aimeos GmbH ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Die Aimeos GmbH wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl die Aimeos GmbH als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

§ 2 Leistungsbeschreibung

a) Allgemein

Die Aimeos GmbH bietet ihren Kunden auf der Basis von Open Source Software E-Commerce Lösungen für den Onlinehandel an. Die Aimeos GmbH konzeptioniert, implemetiert und wartet die Shoplösungen auf der Basis von Aimeos (aimeos.org) für Unternehmen. Die Aimeos GmbH bietet ihren Kunden und Partnerunternehmen zudem Wartungsverträge in verschiedenem Umfang an. Zudem können die Kunden über die Webseite der Aimeos GmbH Erweiterungen für das Shopsystem erwerben.

b) Leistungserbringung

Die Aimeos GmbH ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

c) Leistungsverzögerungen

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der Aimeos GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die Aimeos GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Aimeos GmbH dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

d) Rücktritt

Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die Aimeos GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die Aimeos GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

§ 3 Zahlung

a) Preise

Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.

b) Zahlungsverzug

Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei der Aimeos GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Aimeos GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen.

c) Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

d) SEPA-Zahlungen und Pre-Notification

Rechnungen können über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Dazu erteilt der Käufer der Aimeos GmbH ein entsprechendes Mandat (SEPA-Basis-Mandat, bzw. falls möglich ein SEPA-Firmen-Mandat). Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / - Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird für B2B-SEPA-Lastschriften auf 1 Tag verkürzt. Bei CORE, der Standard-Lastschrift, wird bei einer Erstlastschrift (FRST)/ Einmallastschrift (OOFF) die Frist auf 5 Tage und bei der Folgelastschrift (RCUR) auf 2 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch der Aimeos GmbH verursacht wurde.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Mindestvertragslaufzeit für die Wartungsverträge beträgt 1 Jahr. Kunden haben die Möglichkeit innerhalb einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht fristgerecht, verlängert sich der Wartungsvertrag um ein weiteres Jahr. Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden oder der Aimeos GmbH bleibt hiervon unberührt. Kündigungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 5 Verantwortlichkeit des Kunden

a) Inhalt des Kundenauftrags

Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an die Aimeos GmbH, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

b) Freistellung

Der Kunde hält die Aimeos GmbH von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber Aimeos GmbH geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

c) Datensicherung

Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. Die Aimeos GmbH kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da die Aimeos GmbH keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.

§ 6 Gewährleistung bei Werkverträgen

a) Gewährleistungsanspruch

Ist das Werk mangelhaft und verlangt der Kunde Nacherfüllung, kann die Aimeos GmbH nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungs-versuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

b) Rechte bei unwesentlichen Mängeln

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessen Minderung des Preises zu.

c) Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu leisten. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

d) Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

e) Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang.

§ 7 Urheberrechte

a) Urheberrechtlicher Schutz

Die im Rahmen des geschlossenen Vertrages zur Verfügung gestellte Software und die erstellten Designs sind urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht fließenden Rechte stehen allein der Aimeos GmbH zu. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den vollständigen Programmcode, den Aufbau sowie das Erscheinungsbild und das Design der Anwendungen der Software. Jede verändernde Vervielfältigung, Weitergabe, Änderung usw. ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Dies gilt auch, soweit das erstellte Projekt auf Vorschläge oder die Mitarbeit des Kunden hin spezifiziert wurde. Die Aimeos GmbH behält sich vor, den im Rahmen eines Projekts entwickelten Code (solange nicht kunden- oder projektspezifisch) oder Teile hiervon im Rahmen der bei der Entwicklung genutzten Open Source Software zu nutzen und in diese einzubringen.

b) Beschränkung des Nutzungsrechts

Es ist dem Kunden untersagt, die Software und die Designs zu anderen als den vereinbarungsgemäßen Zwecken und Projekten zu verwenden.

c) Updates und Upgrades

Die Aimeos GmbH ist berechtigt, die Software im Rahmen von (notwendigen) Updates und Upgrades zu verändern. Diese Veränderungen unterliegen ebenfalls dem urheberrechtlichen Schutz.

§ 8 Lizenzvereinbarung

a) Lizenzerteilung bei Dienstleistungen

Die Aimeos GmbH wird dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher, den Vertrag betreffender Rechnungen, alle für den Kunden erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für die Aimeos GmbH erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllt die Aimeos GmbH die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher, zeitlich unbeschränkter Nutzungsrechte.

b) Lizenzbedingungen

Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung der Aimeos GmbH.
 Dem Kunden ist weder die Unterlizenzierung noch der Vertrieb oder die Vervielfältigung gestattet.

c) Schadensersatz

Die Aimeos GmbH behält sich das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

§ 9 Verfügbarkeit

Die Aimeos GmbH übernimmt keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der angebotenen Dienste. Die Aimeos GmbH sichert zudem nicht zu, dass die angebotenen Dienstleistungen oder Teile davon von jedem Ort aus verfügbar gemacht werden und genutzt werden können.

§ 10 Haftung

a) Haftungsausschluss

Die Aimeos GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Unternehmern haftet die Aimeos GmbH im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

b) Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

c) Datensicherung

Die Aimeos GmbH führt im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernimmt jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die vom Nutzer übermittelten Daten. Der Nutzer ist auch selbst dafür verantwortlich in regelmäßigen Abständen angemessene Backups seiner Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. Die Aimeos GmbH lässt bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und wird die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Die Aimeos GmbH sichert jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die der Nutzer zugreift, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.

§ 11 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der Aimeos GmbH in Hamburg vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.